Die Lebensmittelchemie hat zum Ziel: (i) Die Kenntnisse über die Zusammensetzung der Lebensmittel auf molekularer Ebene sowie deren physikalische und chemische Reaktivität, laufend zu erweitern, (ii) strukturelle/physikalische und chemische Veränderungen bei Gewinnung und Erzeugung der Rohstoffe und ihrer Lagerung, Zubereitung und Verarbeitung im Haushalt, in Gewerbe und Industrie zu verstehen und zu beurteilen und (iii) chemische, biochemische, molekularbiologische und mikrobiologische Analysenmethoden im Spurenbereich zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.
Letztere werden genutzt,
Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse dienen dem Schutz vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung. Dies betrifft auch die Untersuchung und Beurteilung von Futtermitteln, von kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, wie Wasch- und Reinigungsmitteln für den häuslichen Bedarf, Geschirr, Spielwaren oder Verpackungsmaterialien für Lebensmittel oder Kosmetika.
Alle diese Erzeugnisse fallen unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Dabei stellt die Kombination zwischen der Analytik und der Bewertung der erzielten Ergebnisse anhand des einschlägigen Fachrechtes die besondere Kompetenz des Berufs von Lebensmittelchemikerinnen und -chemikern dar.
Die Lebensmittelchemie hat zum Ziel: (i) Die Kenntnisse über die Zusammensetzung der Lebensmittel auf molekularer Ebene sowie deren physikalische und chemische Reaktivität, laufend zu erweitern, (ii) strukturelle/physikalische und chemische Veränderungen bei Gewinnung und Erzeugung der Rohstoffe und ihrer Lagerung, Zubereitung und Verarbeitung im Haushalt, in Gewerbe und Industrie zu verstehen und zu beurteilen und (iii) chemische, biochemische, molekularbiologische und mikrobiologische Analysenmethoden im Spurenbereich zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.
Letztere werden genutzt,
Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse dienen dem Schutz vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung. Dies betrifft auch die Untersuchung und Beurteilung von Futtermitteln, von kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, wie Wasch- und Reinigungsmitteln für den häuslichen Bedarf, Geschirr, Spielwaren oder Verpackungsmaterialien für Lebensmittel oder Kosmetika.
Alle diese Erzeugnisse fallen unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Dabei stellt die Kombination zwischen der Analytik und der Bewertung der erzielten Ergebnisse anhand des einschlägigen Fachrechtes die besondere Kompetenz des Berufs von Lebensmittelchemikerinnen und -chemikern dar.
Der Studiengang Lebensmittelchemie ist geregelt durch Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder (Staatsexamen, gemeinsame Muster-Ausbildungs- und Prüfungsordnung) bzw. durch Prüfungsordnungen der Universitäten (Bachelor/Master). Bewerbungen um die Zulassung zum Studiengang Lebensmittelchemie sind an die Universitäten direkt zu richten. Der Studiengang unterliegt an allen Standorten einer universitätsspezifischen Zulassungsbeschränkung.
Das Grundstudium von vier Semestern ist weitgehend deckungsgleich mit dem klassischen Chemiestudium. Es schließt mit der mündlichen Vorprüfung für Lebensmittelchemikerinnen und -chemiker ab (Erster Prüfungsabschnitt).
Vorlesungen über die Chemie, Analytik und Technologie der Lebensmittel einschließlich der Lebensmittelhygiene und -mikrobiologie, über Biochemie und Ernährungslehre, Chemische Toxikologie und Umweltanalytik sowie über die rechtlichen Grundlagen des LFGB bilden die Schwerpunkte des Hauptstudiums. Zu einem großen Anteil besteht die Ausbildung aus experimentellen chemisch-analytischen und chemisch-toxikologischen sowie mikroskopischen, molekular- und mikrobiologischen Praktika.
Mit dem Zweiten Prüfungsabschnitt schließt das Hauptstudium (Erstes Staatsexamen) ab. Dieser besteht aus mündlichen Prüfungen sowie einer experimentellen wissenschaftlichen Abschlussarbeit. Auf der Basis des Zweiten Prüfungsabschnitts und einer zusätzlichen wissenschaftlichen Arbeit verleihen einige Universitäten auch ein Diplom in Lebensmittelchemie.
Das sechssemestrige Bachelorstudium ist neben den Schwerpunkten in den grundständigen naturwissenschaftlichen Fächern (Biologie, Chemie, Physik) bereits stark von lebensmittelchemischen Inhalten geprägt. Prüfungen werden hier studienbegleitend abgenommen und es wird der akademische Grad eines „Bachelor of Science“ verliehen.
Ziel des Bachelorabschlusses ist eine erste Berufsqualifikation. Das Masterstudium vertieft und erweitert die Inhalte des Bachelorstudiums mit ebenfalls studienbegleitenden Prüfungen, einschließlich einer wissenschaftlichen Masterarbeit. Der Abschluss mit einem „Master of Science“ wird als Zweiter Prüfungsabschnitt der Staatsprüfung anerkannt.
Nach einem Universitätsstudium besteht die Möglichkeit, ein einjähriges berufspraktisches Jahr an einem chemischen Untersuchungsamt anzuschließen. Dabei werden die Organisation und Durchführung der Lebensmittelüberwachung kennengelernt sowie die lebensmittelrechtlichen Kenntnisse vertieft. Die bestandene Staatsprüfung eröffnet die Erlaubnis, unter der Berufsbezeichnung „Staatl. geprüfte Lebensmittelchemikerin / Staatl. geprüfter Lebensmittelchemiker“ tätig zu werden. Die Verwendung der Berufsbezeichnung ist über länderspezifische rechtliche Vorschriften geregelt.
An den Universitätsabschluss oder das berufspraktische Jahr kann sich eine Doktorarbeit anschließen.
Hochschule | Abschluss |
---|---|
TU Berlin | Staatsexamen, Diplom |
Uni Bonn | Staatsexamen, Master |
TU Braunschweig | Staatsexamen, Diplom |
TU Dresden | Staatsexamen, Diplom |
Uni Erlangen-Nürnberg | Staatsexamen |
Uni Gießen | Bachelor, Master |
Uni Halle-Wittenberg | Staatsexamen, Diplom |
Uni Hamburg | Bachelor, Master |
Uni Hohenheim | Master |
TU Kaiserslautern | Bachelor, Master |
Uni Karlsruhe | Bachelor, Master |
TU München | Bachelor, Master |
Uni Münster | Bachelor, Master |
Uni Stuttgart | Bachelor |
Uni Würzburg | Bachelor, Master |
Uni Wuppertal | Staatsexamen |
Für die Untersuchung und Beurteilung im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie des Handelsverkehrs mit Lebensmitteln sind Lebensmittelchemikerinnen und -chemiker in öffentlichen Einrichtungen (chemische Untersuchungsämter der Länder, z.T. auch der Bundeswehr, Länder- oder Bundesministerien bzw. unteren Verwaltungsbehörden) sowie in privatwirtschaftlichen Einrichtungen tätig.
In der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft sowie in der Kosmetik und Bedarfsgegenstände-lndustrie haben Lebensmittelchemikerinnen und -chemiker umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und sind meist rechtlich verantwortlich für alle Kontrollfunktionen sowie die Qualität der Produkte.
In der Lebensmittelforschung und -lehre arbeiten Lebensmittelchemikerinnen und -chemiker an Universitätsinstituten sowie an Forschungsanstalten des Bundes und der Lebensmittelwirtschaft.
Darüber hinaus ergeben sich zahlreiche weitere Tätigkeitsbereiche in Laboratorien und Untersuchungsstellen im Bereich des Trinkwassers, der Umwelt (Abwasser, Luft und Boden), der Landwirtschaft, der chemischen und pharmazeutischen Industrie, der chemischen Toxikologie, gerichtlichen/forensischen Analytik und klinischen Chemie, also überall dort, wo die speziellen Kenntnisse von Lebensmittelchemikerinnen und -chemikern in der Analytik komplexer Substrate und der Beurteilung der Ergebnisse gefragt sind.
Die Broschüre "Lebensmittelchemiker - Experten für Lebensmittel und Verbraucherschutz" zum Download.
Lebensmittelchemische Gesellschaft der GDCh AG Junge Lebensmittelchemie der GDCh